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Die aktuelle Einladung mit Hinweisen zum Vortrag finden Sie hier.

 

 

 

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Ein Dispacheur ist ein vereidigter Sachverständiger für Havarie Grosse.

Eine Havarie Grosse liegt vor, wenn außergewöhnliche Opfer oder Aufwendungen von einem oder mehreren der Beteiligten (Schiff, Ladung, Container, Bunker) an einer gemeinsamen Seeunternehmung vernünftigerweise gemacht werden, um das Eigentum aller Beteiligten aus gemeinsamer Gefahr zu retten, oder um die sichere Fortsetzung der Reise zu ermöglichen, sofern die Reisefortsetzung ohne solche Opfer oder Aufwendungen nicht sicher möglich wä-re. Die Einzelheiten sind in den Konnossementen vertraglich vereinbarten Regeln, den York-Antwerpener Regeln, zu entnehmen.

Typische Beispiele sind Bergungen, das Anlaufen eines Nothafens und die Aufopferung von Ladung bei bedrohlicher Schlagseite.

Ob tatsächlich eine Havarie Grosse Situation vorliegt oder nicht, wird von einem hauptberuf-lichen, unabhängigen, vereidigten Sachverständigen, einem Dispacheur, geprüft, der dann auch die praktische Abwicklung vornimmt.

Der Dispacheur wird, sofern nach seiner Auffassung eine Havarie Grosse Situation vorliegt, die Auslieferung der Ladung erst nach Unterzeichnung von Havarie-Verpflichtungsscheinen und Garantien zulassen.

Alle Beteiligten (Schiff, Ladung, etc.) müssen nach Maßgabe der ihnen geretteten Werte zur Havarie Grosse beitragen. Der Dispacheur berechnet den Beitrag jedes Einzelnen und zieht die Beiträge von den Beteiligten ein.